AGB von HRT-Lichtkunst Helmut R. Trebess


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen des Fotografen-Handwerks und des Erwerbs und der Lieferung von Produkten direkt aus dem Onlineshop

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle an HRT-Lichtkunst Helmut R. Trebess (im folgenden Fotograf genannt) durch Verbraucher und Unternehmer erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Sie gelten als vereinbart, mit Unterzeichnung des Auftrages bzw. der Auftragsbestätigung, bzw. wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.

2. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. 8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.

III. Vergütung

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Gesamtpreis berechnet. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Beauftragung auf Grundlage dieses Angebotes zustande. Die Preise sind gemäß § 19 Abs. 1 UStG Endpreise, eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

1. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio-mieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar; das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

IV. Haftung

1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. Der Fotograf verpflichtet sich, eventuell vorhandene Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.

3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie-leistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.

5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Nach entsprechender vorheriger Vereinbarung bzw. Beauftragung kann das Aufnahmeobjekt durch den Fotograf an den Aufnahmeort transportiert und über Nacht untergebracht werden.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Auf-nahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.

3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.

4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadens-ersatzansprüche geltend machen.

VII. Datenschutz

Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Auftraggebern nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erbringung seiner Leistungen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der HRT-Lichtkunst Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.

VIII. Digitale

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elek-tronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftrag-geber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Erwerb von Produkten direkt aus dem Onlineshop

XI. Bestellung und Vertrag

1. Zur Bestellung eines der Produkte / Einzelanfertigungen sendet Ihnen der Fotograf eine Auftrags-bestätigung zusammen mit den AGB zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen.

2. Ein Vertrag kommt erst nach erhaltener Rücksendung der durch den Auftraggeber unterzeichneten Auftrags-bestätigung zustande.

XII. Zahlungsarten, Lieferbedingungen und Versand

1. Bei den Produkten handelt es sich um Waren, die nach Kundenspezifikation (z.B. mit persönlichem Text oder ähnlich) angefertigt werden, oder auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Deshalb findet die Anfertigung erst nach vollständigem Zahlungseingang statt.

2. Je nach vereinbarter Lieferart werden zusätzlich Versandkosten fällig, welche in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

3. Bei Versand erfolgt dieser in allen Fällen auf Kosten und Gefahr des Käufers, Bestellers bzw. Empfängers. Der Transport erfolgt auf dem Wege unserer Wahl. Für etwaige, auf dem Transportweg entstandenen Verluste oder Beschädigungen übernehmen wir keine Haftung. Uns daraus entstehende Ansprüche gegenüber dem Transporteur treten wir zu Gunsten des Käufers an ihn ab.

XIII. Widerruf

Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (gem. 312 d Abs. 1 BGB ist nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Ende der Widerrufsbelehrung

XIV. Haftung

Der Fotograf haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie den Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz auf Schadensersatz. Darüber hinaus haftet der Fotograf auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Ihm und seinen Erfüllungsgehilfen. Der Fotograf haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte.

XV. Datenschutz

Der Fotograf wird die zur Erfüllung seines Auftrages notwendigen Kundendaten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie den Bestimmungen des DSGVO in ihrer jeweils aktuellen Fassung behandeln. Eine Weiterleitung an Dritte für Werbezwecke ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der HRT-Lichtkunst Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.

XVI. Schlußbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Alle Bilddaten unterliegen dem Urhebergesetz.